Präsidium des Niedersächsischen Skiverbandes beschließt neue Benutzungsordnung für das LLZ

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Am 10. November hat das Präsidium des Niedersächsischen Skiverbandes eine neue Benutzerordnung für das Landesleistungszentrum am Sonnenberg beschlossen.
Diese regelt neue Gebührensätze für die Nutzung der funktionellen Einrichtungen durch Vereine, sowie die Benutzung bei Wettkämpfen durch Teilnehmende, und dies mit sofortiger Wirkung.
Im wesentlichen wurde zum einen der Mietbetrag für Nicht-NSV Vereine verdoppelt, zum anderen wird von Nicht-NSV Mitgliedern für die Meldung bei Wettkämpfen jeweils ein Zuschlag von 2,- EUR erhoben.
Diese Mehreinnahmen sollen den durch den Skisport zu tragenden Anteil an der Finanzierung des LLZ , insbesondere der Beschneiungsanlage, decken.
NSV-Mitglieder zahlen dafür jährlich 1,- EUR Solidarbeitrag, unabhängig von der Nutzung des LLZ.

Die neue Benutzungsordnung ist unter Service / Downloads zu finden

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