Organisierter Sport im Verein mit 5. Verordnung wieder möglich

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Liebe Skifreunde,
der Corona Virus hat unser gewohntes Sportreiben in den Vereinen doch über einen langen Zeitraum ausgebremst.
Durch die „Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. Mai und die Beschlüsse der Bundesregierung vom 6.5.2020 sind nun deutliche Erleichterungen auch für uns als Skisport in Kraft getreten.
Unter Einhaltung bestimmter Hygieneregeln ist auch die Nutzung von Sportanlagen wieder möglich.
Die konkreten Bedingungen dafür werden in den jeweiligen Kommunen getroffen.
Ein schönes Beispiel dafür ist das Training von unserer Silber – und Bronzemedaillengewinnerin Josephin Laue vom SfV Rothenburg, die nach Genehmigung durch die Stadt Wernigerode unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung auf der Zwölfmorgentalschanze trainieren konnte.

Viel Erfolg beim Wiederentdecken des Sports im Verein und beim Ausloten der Bedingungen dafür.
Bleibt gesund.

Rüdiger Ganske
Präsident

Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS_CoV2 in Sachsen-​Anhalt
Einzelheiten zur Sportstättennutzung konkretisiert

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